Super Greenkeeper Wettbewerb der FLVW Marketing GmbH, Jahnstr. 76-78, 59174 Kamen, info@supergreenkeeper.de

Veranstalter des Wettbewerbes ist die FLVW Marketing GmbH im Auftrag des Fußball- und Leichtathletik- Verbandes Westfalen e.V. (FLVW). Der FLVW würdigt einmal im Jahr in Kooperation mit der Husqvarna Deutschland GmbH Platzwartinnen und Platzwarte sowie Greenkeeper mit dem Titel „Super Greenkeeper“ in der gleichnamigen Aktion. Platzwarte und Greenkeeper sind oftmals die „Helden im Hintergrund“. Ohne sie und ihr meist ehrenamtliches Engagement kann auf den Rasenplätzen kaum ein Fußballspiel stattfinden. Dabei stecken sie viel Zeit und Engagement in die Unterstützung ihres Herzensvereins. Das Ziel der Aktion „SUPER GREENKEEPER“ ist, dieses Engagement zu würdigen, zu belohnen und auch kommunikativ ins Rampenlicht zu rücken.
 

§ 1 Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt für diesen Super Greenkeeper Wettbewerb (“Wettbewerb”) sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und bei einem in Deutschland ansässigen Fußballverein, Leichtathletikverein (bzw. Sportverein mit angeschlossener Fußball- und/oder Leichtathletikabteilung) in Vollzeit, Teilzeit oder ehrenamtlich als Greenkeeper/Platzwart tätig sind. 
  2. Darüber hinaus ist ausschließlich die Person bzw. Teilnehmer teilnahmeberechtigt, sofern der Verein, in welchem der Teilnehmer oder die gemeldete Person Mitglied ist, über mindestens einen Naturrasen oder alternativ Hybridrasen verfügt. Eine Person bzw. Teilnehmer, welche/r ausschließlich eines Vereines angehört, der ausschließlich über Kunstrasen verfügt, ist nicht teilnahmeberechtigt.
  3. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden von Husqvarna Deutschland beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.
  4. Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 18 Jahre. 
  5. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung beteiligte Personen, Mitarbeiter von Husqvarna Deutschland, der Fußball-Landesverbände sowie deren Familienmitglieder.
 

§ 2 Teilnahme am Wettbewerb

  1. Im Folgenden unterscheiden wir zwischen Teilnehmer (natürliche Person, welche an der Aktion für sich selbst teilnimmt) und meldende Person (natürliche Person, welche eine andere Person zur Teilnahme an der Aktion bewirbt)
  2. Der Teilnehmer ist berechtigt pro Anmeldung und pro Person mit einem Foto oder Video am Wettbewerb teilzunehmen. Die meldende Person ist berechtigt pro Anmeldung eine Person mit einem Foto oder Video am Wettbewerb zur Teilnahme zu bewerben. Die meldende Person kann darüber hinaus mehrere Anmeldungen einreichen, wenn Sie mehrere, jedoch unterschiedliche Personen für den Wettbewerb zur Teilnahme bewerben möchte.
  3. Unzulässig ist:
    a. die Mehrfachteilnahme durch das Einsenden mehrerer Bewerbungen inkl. Standbild-/Bewegtbildmaterial für eine Person, oder 
    b. die Verwendung derselben Bewerbung inkl. Standbild-/Bewegtbildmaterial für verschiedene Anmeldungen/Personen. 
  4. Für die Teilnahme am Wettbewerb muss der online auf der Internetseite www.supergreenkeeper.de hinterlegte Teilnahmebogen ausgefüllt und ein Foto oder Video des Platzes oder einer besonderen Aktivität des Greenkeepers im Zusammenhang mit seinem Verein übermittelt werden. Darüber hinaus können auch Bilder oder Videos hochgeladen werden, welche für den Verein besonders wertvolle Aktivitäten des Greenkeepers festhalten, die über die Platzpflege hinausgehen und somit als Beleg für die motivierte und engagierte Arbeit des Greenkeepers im Verein anzusehen sind. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmebögen können bei der Auswahl berücksichtigt werden. Eingesendet werden muss das Foto oder Video des Platzes, mit dem der Teilnehmer bzw. die meldende Person beweisen möchte, warum er bzw. die meldende Person für den Teilnehmer für diesen Platz den Titel Super Greenkeeper gewinnen sollte.
  5. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Fotos oder Videos, sofern sie:
    a. politische oder religiöse Werbung enthalten
    b. gegen Gesetze verstoßen
    c. Gewalt verherrlichen 
    d. Pornografie enthalten
    e. Rassismus oder 
    f. sonst gegen die guten Sitten verstoßen
    g. Persönlichkeitsrechte Dritter beschränken
    h. darauf gerichtet sind den Wettbewerb zu beeinflussen oder zu manipulieren, 
    Die FLVW Marketing GmbH wird solche Fotos und Videos ohne weitere Angabe von Gründen entfernen.
  6. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung an der Aktion teil. Ausgeschlossen und untersagt ist die Mehrfachteilnahme eines Teilnehmers, unabhängig davon, ob er sich selbst beworben hat und/oder von weiteren Personen („meldende Person“) Bewerbungen eingereicht wurden.
  7. Die Teilnahme an der SUPER GREENKEEPER Aktion ist kostenlos.
 

§ 3 Einsendeschluss

  1. Der Einsendeschluss für den Wettbewerb wird auf der Webseite Internetseite www.supergreenkeeper.de veröffentlicht.
  2. Die Teilnahme ist innerhalb des zwischen dem FLVW, der FLVW Marketing GmbH und der Husqvarna Deutschland GmbH festgelegten Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden für die gesamte Aktion nicht berücksichtigt.
  3. Die FLVW Marketing GmbH behält sich Änderungen des Ablaufs und Zeitraums vor. Die FLVW Marketing GmbH ist jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung gegenüber den Teilnehmern, den Wettbewerb zu unterbrechen oder auszusetzen.
 

§ 4 Auswahl der Preisträger

  1. Nach dem Einsendeschluss werden alle eingesandten Bewerbungen von einer internen Fachjury gesichtet und die besten drei Bewerbungen für das Final-Event “Super Greenkeeper Tag” ausgewählt.
  2. Die Finalisten werden schriftlich oder per E-Mail benachrichtigt.
 

§ 5 Gewinn / Preis

  1. Unter allen eingehenden, vollständig ausgefüllten Bewerbungen werden (Sach-)Preise verlost. Die Gewinne für die Bewerber / Vorgeschlagenen bzw. deren Heimatvereine werden seitens Husqvarna Deutschland postalisch versandt oder von einem lokalen Husqvarna-Vertreter übergeben.
  2. Hauptgewinn: Die Installation einer Husqvarna Automower basierten Mährobotik Lösung für einen Rasen- oder Hybridrasenplatz zur kostenlosen Nutzung für 12 Monate (alternativ Husqvarna Warengutschein im vergleichbaren Wert).
  3. Drei Finalteilnehmende werden zu einem Greenkeeper-Tag eingeladen. Im Rahmen des Greenkeeper-Tages wird der Jahressieger mit dem Hauptgewinn bekanntgegeben. Es findet eine feierliche Siegerehrung mit Pokal- und Urkundenübergabe und entsprechendem Rahmenprogramm statt, die von einem FLVW- sowie Husqvarna-Vertreter begleitet wird.
  4. Die Preise können nicht in bar ausgezahlt werden.
 

§ 6 Preisübergabe

  1. Der Hauptgewinn bzw. ein Teil des Hauptgewinns (z. Bsp. temporäre Installation des Mähroboters im Verein) wird dem Jahressieger durch die Husqvarna Deutschland bzw. durch einen lokalen Husqvarna-Vertreter zeitnah nach dem Greenkeeper-Tag persönlich und medienwirksam im Rahmen des Heimatvereins übergeben. 
  2. Weitere Gewinne für die Finalteilnehmenden werden direkt beim Greenkeeper-Tag überreicht.
 

§ 7 Ausschluss von Teilnehmern

  1. Der FLVW, die FLVW Marketing GmbH und die Husqvarna Deutschland GmbH behalten sich das Recht vor, jederzeit Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen, so auch Personen, die sich durch Manipulation Vorteile verschaffen oder verschaffen wollen.  
  2. Sofern ein Teilnehmer gegen die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verstößt, sind der FLVW, die FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland GmbH nach erfolglosem Ablauf einer Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, nachträglich den Preis abzuerkennen, dessen Nutzung zu untersagen und diesen zurückzufordern.

    Dies gilt insbesondere, wenn:
    a. Der Teilnehmer FLVW, FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland Logos und/oder Schriftzüge vom Preis entfernt. 
    b. Teilnehmer sich öffentlich wiederholt negativ über den FLVW, die FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland äußern oder Handlungen vornehmen, die negativ mit dem FLVW, der FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland GmbH in Verbindung gebracht werden können.
    c. Der Teilnehmer durch Gesetzesverstöße, Gewaltverherrlichung, Rassismus, Antisemitismus oder ähnliches öffentlich in Erscheinung tritt.
 

§ 8 Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Die Teilnehmenden bestätigen mit der Einreichung der Bewerbungsmaterialien, dass die Bildrechte von Bewerbungsfotos und -videos ausschließlich bei ihnen liegen. Zudem versichern die Teilnehmenden, dass alle auf Fotos und Videos sichtbaren Personen mit einer Veröffentlichung des Beitrags einverstanden sind. 
  2. Die FLVW Marketing GmbH und die Husqvarna Deutschland GmbH erhalten das Recht, Fotos und Videos zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich für Werbezwecke und die Berichterstattung in sämtlichen Kommunikationskanälen (Online & Print) bzgl. der SUPER GREENKEEPER Aktion zu nutzen und hierfür zu bearbeiten. Dies schließt die Verbreitung auf den Social Media Plattformen und Websites von FLVW und Husqvarna Deutschland mit ein.
  3. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer und die meldende Person dem FLVW, der FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland und den mit dem FLVW, der FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland verbundenen Unternehmen, ein unwiderrufliches einfaches unbefristetes Nutzungsrecht, um die eingesendete Bewerbung sowie das Bild- und Videomaterial für seine PR-Arbeit zu nutzen und ggf. anzupassen. 
  4. Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung vom FLVW, der FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland. Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb und in der folgenden Kommunikation, an dem sich der Teilnehmer beteiligt hat. 
  5. Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Bewerbung sowie des Bild- und Videomaterials für:
    a. die Präsentation in Ausstellungen,
    b. die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken,
    c. die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen,
    d. die Darstellung der Leistungen von FLVW, FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland. 
    e. Für eine darüberhinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch den Teilnehmer.
    f. Für das Veröffentlichen der Bewerbung sowie des Bild- und Videomaterials werden keine Honorare und keine sonstige Vergütung bezahlt.
    g. Fotos; entstandenes Bildmaterial; O-Töne
  6. Der Teilnehmer (Finalist) ist darüber hinaus damit einverstanden, dass während des “Super Greenkeeper Tages” entstandenes Bildmaterial sowie Bewegtbild-/Videomaterial in den FLVW- und Husqvarna Deutschland-Medien veröffentlicht und auf den Sozialen Medien gespielt werden darf und räumt FLVW, der FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland ein entsprechendes Nutzungsrecht ein.
 

§ 9 Rechte Dritter

  1. Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er der Urheber des/der hochgeladenen Fotos bzw. Videos ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass das von ihm hochgeladene Foto bzw. Video frei von Rechten Dritter ist; insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Der Teilnehmer stellt den FLVW, die FLVW Marketing GmbH und die Husqvarna Deutschland GmbH gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Zudem haftet der Teilnehmer für sämtliche Schäden, die dem FLVW, der FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland daraus entstehen, falls erforderliche Einwilligungen dritter Personen nicht erteilt sind.
  2. Sofern der Teilnehmer nicht über die notwendigen Nutzungsrechte verfügt, sind der FLVW, die FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland berechtigt, den Teilnehmer in Bezug auf das Foto bzw. Video vom Wettbewerb – auch nachträglich - auszuschließen. 
  3. Im Fall des Fehlens der in Abs. 1 genannten Rechte für ein Foto oder Video sind der FLVW, die FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland berechtigt, die Vergabe des Preises nicht durchzuführen oder eine erfolgte Vergabe rückgängig zu machen. 
 

§ 10 Datenschutzhinweis zum Wettbewerb

Der Veranstalter ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der vom Teilnehmer und der meldenden Person angegebenen personenbezogenen Daten.
 

§ 11 Datenschutzhinweis zu Cookie-Consent-Tool und Google Analytics

Soweit Sie Ihre Einwilligung über das Cookie-Consent-Tool erklärt haben, wird auf dieser Website durch die Husqvarna Deutschland GmbH als Verantwortliche Google Analytics eingesetzt. Etwaige Anfragen in diesem Zusammenhang können Sie auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse richten. Allgemeine Datenschutzbestimmungen der Husqvarna Deutschland GmbH finden sich HIER.

1. Google Analytics
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Umfang der Verarbeitung
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§ 12 Haftung

FLVW, die FLVW Marketing GmbH oder Husqvarna Deutschland haften im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haften FLVW, die FLVW Marketing GmbH oder Husqvarna Deutschland im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer oder meldende Personen regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haften FLVW, die FLVW Marketing GmbH oder Husqvarna Deutschland jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. FLVW, die FLVW Marketing GmbH oder Husqvarna Deutschland haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Soweit die Haftung von FLVW, FLVW Marketing GmbH oder Husqvarna Deutschland ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von FLVW, FLVW Marketing GmbH oder Husqvarna Deutschland.
 

§ 13 Sonstiges

  1. Der FLVW, die FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland behalten sich das Recht vor, diese Aktion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden, wenn aufgrund des Betruges, technischer Gründe oder anderer außerhalb der Kontrolle vom FLVW, der FLVW Marketing GmbH und Husqvarna Deutschland liegenden Gründe (z. Bsp. Pandemie) eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. 
  2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
  3. Es findet deutsches Recht Anwendung. 
  4. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam undurchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame, undurchsetzbare oder unvollständige Regelung wird durch solche Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck unwirksam undurchsetzbar oder unvollständigen Regelung am nächsten kommt. 
  5. Sollten Dritte gegenüber dem FLVW, der FLVW Marketing GmbH und/oder Husqvarna Deutschland Ansprüche wegen Verletzungen etwaiger Bild- oder Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, Urheberrechte, Markenrechte und/oder sonstiger Immaterialgüterrechte an den eingesandten Texten und Bildern oder Videos geltend machen, wird der jeweilige Teilnehmer den FLVW, die FLVW-Marketing GmbH und/oder Husqvarna Deutschland von sämtlichen Ansprüchen Dritter in vollem Umfang freistellen.